Regelungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen maple-soar, Kaiserstraße 42, 60311 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Renovierungs- und Planungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie den vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Planungsunterlagen.
Änderungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Änderungswünschen eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen.
Die auf der Webseite genannten Preise verstehen sich als Richtwerte. Verbindliche Preise werden im individuellen Angebot festgelegt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen sind wie folgt fällig:
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Ausführungsfristen werden individuell vereinbart und sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferverzögerungen durch Dritte, behördliche Auflagen), verlängern sich die Fristen entsprechend.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten während der vereinbarten Arbeitszeiten.
Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige unter Angabe von Mängeln zurückweist.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen über Sicherheitseinrichtungen, Raumaufteilungen und betriebliche Abläufe vertraulich zu behandeln.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026